Nehmen Sie unsere Kehr-Leistungen in Anspruch und schaffen so Sicherheit in Ihren Wohnräumen.
Im Zuge unserer Tätigkeiten kümmern wir uns gerne um ihren tragbaren Feuerlöscher – die 2-jährlich vorgeschriebene Überprüfung führen wir für sie durch. Sicherheit braucht Kontrolle.
Landesgesetze übertragen den öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrern sicherheitsrelevante Aufgaben, z. B. die regelmäßige Überprüfung von Feuerungs- und Abgasanlagen, die Mitwirkung in Bauverfahren sowie die Mitwirkung bei der Vollziehung von Luftreinhaltegesetzen (z. B. Befundung, Mängelmeldung). Diese Aufgaben sind insbesondere im Bereich der örtlichen Feuerpolizei, als Maßnahmen der Reinhaltung von Gebäuden und Beseitigung von Verunreinigungen, aber auch im Bereich der örtlichen Gesundheitspolizei (Abwehr von Gefahren, die der menschlichen Gesundheit drohen) angesiedelt.
Der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer dient bei der Durchführung von sicherheitsrelevanten Aufgaben wesentlichen öffentlichen Interessen, insbesondere dem Schutz der Gesundheit und von Leib und Leben. Betroffen von einer allfälligen Gefährdung sind nicht nur die Benutzer des Objektes, sondern auch die Benutzer der Nachbarobjekte sowie die bei einem allfälligen Brand befassten Einsatzkräfte.
Insbesondere die Einschränkung auf Kehrgebiete dient der Gefahrenabwehr durch bessere Erreichbarkeit, leichtere Kontaktaufnahme durch den Kunden und durch die erleichterte Rechtsverfolgung; sie bietet bessere Kontrollmöglichkeiten und erleichtert die Zusammenarbeit mit den Behörden (s. bereits ErlRV 780 BlgNR XXIV. GP, 12). Gleichzeitig werden als positiver Nebeneffekt die durch EU-Richtlinien als zwingende Gründe des Allgemeininteresses verankerten Ziele des Immissionsschutzes der Luft und der Energieeffizienz von Gebäuden verfolgt.